Das Bundesarbeitsgericht hat am 22.01.2019 entschieden, dass bei Todesfall eines Arbeitnehmers dessen Erben einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub des verstorbenen Arbeitnehmers haben.
Der Anspruch folgt aus § 1922 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz im Rahmen europarechtskonformer Auslegung.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.1.2019 - 9 AZR 45/16 -