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Bundesarbeitsgericht zur Vererbung von Urlaubsansprüchen

Das Bundesarbeitsgericht hat am 22.01.2019 entschieden, dass bei Todesfall eines Arbeitnehmers dessen Erben einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub des verstorbenen Arbeitnehmers haben.

Der Anspruch folgt aus § 1922 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz im Rahmen europarechtskonformer Auslegung.


Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.1.2019 - 9 AZR 45/16 -